Mit Flip-Flops Auto fahren: Keine gute Idee!
Deutschland ist in den Sommerferien. Für viele ist das Auto auch in diesen Monaten das Reisemittel Nummer eins. Schlauchboot oder SUP-Board aufs Dach, mit Flip-Flops oder barfuß hinters Steuer setzen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Antworten von den ADAC Clubjuristen.
Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland und auch in den meisten europäischen Ländern nicht – auch das Barfußfahren ist nicht per se verboten. Dennoch empfiehlt der ADAC: Schuhe wählen, die Halt und Sicherheit beim Fahren geben. Aus Sicherheits-, aber auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen problematisch sein.
Wenn es zum Beispiel zu einem Unfall kommt, bei dem der Unfallgegner die Vorfahrt missachtet hat, kann man mithaften, wenn man mit dem falschen Schuhwerk oder barfuß unterwegs war und das mitursächlich für den Schaden war. Auch die Vollkaskoversicherung kann in diesem Fall die Leistung nach einem Unfall wegen „grober Fahrlässigkeit“ mindern oder ganz verweigern.
Schlauchboote oder SUP-Boards dürfen auf dem Autodach transportiert werden. Allerdings muss die Ladung gesichert sein. Und zwar so, dass sie bei Vollbremsungen oder ruckartigen Manövern nicht runterfallen können. Bei nicht ordnungsgemäßer Sicherung droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.
Die Verlockung ist groß, auf dem kurzen Weg zum Badesee alle Freunde mitzunehmen. Aber auch hier gilt: Es dürfen im Fahrzeug nur so viele Mitfahrende befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitze ausgewiesen sind. Bei Missachtung droht ebenfalls ein Bußgeld.